AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend; es gelten die jeweiligen Preise bei Auftragszusammenstellung.
Die Preise verstehen sich rein Netto ohne jeden Abzug. In unseren Preisen ist die Vergütung für die Entsorgung der Transportverpackung enthalten. Unsere Forderungen sind grundsätzlich sofort fällig. Bei Zustellung erfolgt Zahlung im Bankabbuchungsverfahren bei der vom Kunden benannten Bank/Sparkasse. Bei Selbstabholung – CuC Großhandel – erfolgt Zahlung cash.
In allen Fällen ist verlustfreie Zahlung zu leisten. Scheckzahlungen gelten erst nach Gutschriftserteilung der bezogenen Bank als geleistet.
Erfolgt Zahlung oder Gutschriftserteilung nicht innerhalb von 7 Tagen, so berechnen wir Verzugszinsen.

Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nicht an Zahlung statt angenommen. Für verspätete Zahlungen sind wir berechtigt, alle getroffenen Zahlungsbedingungen sofort zu kündigen und fällig zu stellen. Wir berechnen bankübliche Zinsen. Sofern kein Bankeinzug vereinbart ist, sind Zahlungen nur per Scheck oder Überweisung zu leisten. Barzahlungen sind in Ausnahmefällen an unsere Vertreter gestattet. An unsere LKW-Fahrer kann mit befreiender Wirkung nur gezahlt werden, wenn dies auf unseren Rechnungen vermerkt ist. Grundsätzlich haben unsere LKW-Fahrer jedoch keine Inkassovollmacht.
Im Falle der Nichteinlösung von Banklastschriften, von Schecks, bei Zahlungsverzug oder auch bei nachträglichem Bekanntwerden einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers werden alle etwa noch nicht beglichenen Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen gelten Rabatte, Umsatzvergütungen, Treueprämien oder sonstige Preisnachlässe als von Anfang an nicht vereinbart.

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Diese Regelung gilt auch bei sogenannten Streckengeschäften, d. h. bei Lieferung von uns oder Dritte und Fakturierung durch uns.
Das Eigentum an den gelieferten Waren und Investitionsgütern geht erst dann auf den Käufer über, wenn er sämtliche Forderungen aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen wesentlich übersteigt.

Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt alle ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe seiner eigenen, uns gegenüber bestehenden Kaufpreisschuld an uns ab.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen.
Erfolgen bezüglich der von uns gelieferten Waren Pfändungen durch andere Gläubiger, so sind diese unverzüglich bekanntzugeben.

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber ganz oder teilweise nicht nach, so können wir die sofortige Rückgabe der von uns gelieferten Waren und Investitionsgütern fordern, ohne dass hierdurch unsere Ansprüche auf Vertragserfüllung berührt werden.

Auf Abzahlung gelieferte Maschinen und Geräte sind vom Käufer gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Bei bedruckten Erzeugnissen können aus technischen Gründen, Farb- und Passerabweichungen nicht vermieden werden, so dass nur wesentliche Abweichungen beanstandet werden können.
Die Abriebfestigkeit der Druck- und Papierfarben im nassen und trockenen Zustand sowie Lichtbeständigkeit der Druck- und Papierfarben können bei Papier und Polyäthylen nicht gewährleistet werden.
Lieferungen einer geringen Menge fehlerhafter Ware bis zu 10 % der Gesamtmenge können, da technisch nicht vermeidbar, nicht beanstandet werden. Diese Ware muss als II. Wahl mit 10 v.H. Nachlass vom Käufer anerkannt werden.

Nebenabreden, Sondervereinbarungen oder andere Bestimmungen, die diesen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen entgegenstehen bzw. von ihnen nicht gedeckt werden, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie gesondert schriftlich vereinbart sind.

Leihemballage und Rollbehälter bleiben unser Eigentum und sind schnellstmöglich unbeschädigt zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe oder geschieht sie beschädigt, so sind wir zur Berechnung zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) berechtigt.

Die Rückgabe von in Rechnung gestellter Emballage muss innerhalb 8 Wochen erfolgen. Eine zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Rücknahme und Gutschriftserteilung behalten wir uns vor. Der Zustand des retournierten Leergutes muss eine zweckbestimmte Wiederverwendung zulassen.
Emballage, die dieses Erfordernis nicht erfüllt, wird nicht zurückgenommen sondern berechnet. Emballagen, die nicht von uns geliefert wurden, werden nur unter Vorbehalt gutgeschrieben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand hinsichtlich der Geschäftsbedingungen ist für beide Teile Hamm.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Irrtum und Nachberechnung vorbehalten. Reklamationen müssen sofort bei Empfang der Ware geltend gemacht werden.
Der Kunde verpflichtet sich bei der Anlieferung der Ware, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu überprüfen. Spätere Reklamationen wegen des Mindesthaltbarkeitsdatums sind ausgeschlossen.

Steuersatz E = ermäßigter Steuersatz
Steuersatz V = voller Steuersatz

Citrusfrüchte chemisch konserviert; Schale ist nicht zum Verzehr geeignet.


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